Mitgliedschaft im BSC
Mitglied im Verein können natürliche und juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist vollständig auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben (bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig) und beim Vorstand abzugeben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Vereinssatzung.
Bogenschießen ist ein idealer Familiensport, der ohne großen finanziellen Aufwand vom Kindesalter an (ab 8 Jahren) bis ins höhere Alter durchgeführt werden kann. Erst wenn es um sportliche Perfektion im Wettkampf geht, sind ein größerer Zeitaufwand und höhere Kosten für die Ausrüstung erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihren Aufnahmeantrag.
Hier geht es zum Aufnahmeantrag, einen Übersicht über Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeitrag und Kosten für Gästeschießen erhalten Sie hier.
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